Sozialstaat und Menschenwürde, Teil 2.

Nach erfolgter Begriffsklärung möchte ich der Frage nachgehen, ob und wie es im Rahmen der klassischen Schutzrechte des Liberalismus zu einer systematischen Missachtung der Menschenwürde kommen kann. Genauer: Ob es ohne eine Verletzung dieser Rechte dazu kommen kann. Von dieser Möglichkeit scheint unsere Verfassung im Verständnis vieler Interpreten auszugehen – ansonsten wäre das Sozialstaatsgebot ja überflüssig oder nachgeordnet und würde keinen substantiellen normativen Zweck erfüllen. Zumindest keinen, der sich aus dem Gebot der Achtung der Würde herleiten ließe. Die Überzeugung, der klassische Liberalismus wäre nur auf Kosten der Menschenwürde zu realisieren, steckt sicher auch hinter der oft von mir in Diskussionen erlebten sehr starken und fast schon reflexhaften Abneigung gegen alles, was nach freier Marktwirtschaft, Kapitalismus und einem zurückhaltenden Staat aussieht. Gerade für viele „Intellektuelle“ stellt Freiheit ein Schreckgespenst dar. Ein erstaunliches Phänomen – hält man sich vor Augen, dass Freiheit den Kern des Würdegedankens verkörpert.

Gefährdet der Liberalismus die Würde?

Um dieser Frage nachzugehen, greife ich auf ein für Philosophen klassisches Instrument der Gedankenklärung zurück – ein Gedankenexperiment. Stellen wir uns eine größere Gruppe von Auswanderern vor, die eine unbewohnte und recht fruchtbare Insel entdeckt haben und sich dort ansiedeln wollen. Ihre Heimat haben sie verlassen, um politischer und religiöser Diskriminierung zu entgehen. Es sind lauter arme Teufel, die den Großteil ihres Vermögens in Schiffe und Werkzeuge, also die Mittel für eine bessere Zukunft, investiert haben. Nehmen wir weiterhin an, sie einigen sich auf die klassisch liberalen Schutzrechte als Inselverfassung und auf ein Milizparlament nach Schweizer Vorbild.

Phase 1: Die Neubürger verteilen das Land und weitere Ressourcen der Insel auf Basis einer offenen Verhandlung, mit deren Ergebnis jeder zufrieden ist. Dann krempeln alle die Ärmel hoch und beginnen damit, ihre Lebensumstände durch fleißige und kluge Arbeit und Zusammenarbeit zu verbessern. Trotz niedrigem Lebensstandard bzw. umfassender Armut ist hier aus meiner Sicht keine Würdeverletzung erkennbar. Erstens ist die aktuelle Lage die Folge der eigenverantwortlichen Entscheidung eines jeden, die Heimat hinter sich zu lassen und sich auf die „Inselrepublik“ einzulassen. Zweitens hat jeder Siedler die nötigen Freiheiten, um sein Leben nach den eigenen Vorstellungen und unter ungehindertem Einsatz aller eigenen Kräfte (wenn auch unter unromantischen materiellen Rahmenbedingungen) zu gestalten und zu verbessern. Drittens ist niemand auf der Insel, der aktiv die Würde seiner Mitsiedler angreifen würde – z.B. durch Versklavungsversuche, rassistischen, religiösen oder politischen Terror. Also: Es fängt hart aber gut an.

Phase 2: Die Neubürger merken sehr schnell, dass Spezialisierung Sinn macht. Ein guter Organisator soll organisieren und z.B. das Bäumefällen dem dabei geschickteren Kollegen überlassen – davon haben beide etwas. Zumindest weniger Stress. Genau so sinnvoll ist es, dass der geschickte Bäcker Brot herstellt und der für Holzarbeiten Begabte Hütten baut. Aus dieser Einsicht werden sich sehr schnell verschiedene Differenzierungen und Tauschmöglichkeiten ergeben, die sich in unterschiedlichem Einfluss auf konkrete Unternehmungen und auf die Inselgesellschaft insgesamt niederschlagen: Der Rat und die Tat bestimmter Insulaner werden für gewisse Dinge gesuchter sein als die anderer. Wahrscheinlich werden einige dadurch auch schnell ein höheres Ansehen genießen als andere und eine hervorgehobene Stellung in der Inselgesellschaft einnehmen. Eine Verletzung der Würde ist in dieser „sozialen“ Differenzierung für mich nicht erkennbar, eher kluges Selbsterhaltungsstreben und eine Form verdienter Anerkennung. Jenes wird auch zu relativ weit verbreiteter Hilfsbereitschaft führen: Natürlich wird man sich in Krisen und Notsituationen so gut helfen, wie es geht. Eine Hand wäscht die andere und wenn ich heute meinem Nachbarn helfe, dann kann ich später einmal im Fall der Fälle auf seine Hilfe zählen. Dieser Absicherungsgedanke kann leicht in einen neuen Geschäftszweig münden: Die ersten Versicherungen entstehen, auf freiwilliger Basis und mit klarem Vertragsinhalt. Selbstverständlich muss dabei keiner mitmachen, der nicht will – diese Form von Zwang wäre schon recht nahe an einer Verletzung der Würde: wer nicht will, der will halt nicht – auch wenn andere meinen, er sollte wollen.

Phase 3: Murphys Gesetz gilt auch im Gedankenexperiment und somit auf unserer Insel; es gibt eine Missernte mit anschließender Hungersnot. Das ist eine Katastrophe, aber keine Verletzung der Menschenwürde. Gleiches gilt für andere Schicksalsschläge wie z.B. Wirbelsturm, Erdbeben oder Seuche: Schrecklich, aber per se keine Verletzung der Würde. Das zeigt meines Erachtens, dass von einer solchen nur dann die Rede sein kann, wenn die Würde einer Person von anderen Personen aktiv angegriffen, eingeschränkt oder missachtet wird. Davon gehen übrigens auch Verfassungsjuristen aus:

Der Inhalt des Begriffs der Menschenwürde lässt sich am ehesten vom Verletzungsgedanken her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert (BVerfGE 27, 6; 50, 175; 87, 228) und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt oder Ausdruck der Verachtung des Wertes ist, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt (BVerfGE 30, 26).1)Karl-Heinz Seifert und Dieter Hönig: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenkommentar. 7. Auflage. Baden-Baden, 2003. S. 44.

Im Grunde ist das ein Sonderfall des Ought implies can – Prinzips: Moralische Forderungen, die sich an Naturgewalten richten, sind sinnlos. Also: Selbst bittere Armut, gesellschaftliche Differenzierung und Übel wie Krankheit oder Naturkatastrophen sind per se nicht als Verletzung der Menschenwürde einzustufen.

Phase 4: Die Hungersnot wird überwunden, die Insulaner machen weiter. Was sollten sie auch sonst tun? Allerdings – und das war von Anfang an zu erwarten – mit langfristig unterschiedlichem wirtschaftlichem Erfolg. Die Erklärung dafür ist komplex, so komplex wie das menschliche Leben: Unterschiedliche Charaktere, Werte, Interessen, Lebensideale, Talente, Glück und Pech. In Folge strukturiert sich die Inselgesellschaft, z.B. im Sektor Landwirtschaft, in erfolgreiche Großbauern, mehr oder weniger erfolgreiche Mittel- und Kleinbauern und gescheiterte Bauern. Letztere können bzw. müssen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten das beste aus ihrer schwierigen Situation machen. Sie werden z.B. einen Arbeitsvertrag mit einem der anderen Bauern eingehen, als Selbständige neue Nutzennischen erschließen, bekannte ausbauen oder, wenn alle Stricke reissen, den Profifußball, Talentwettbewerbe und Talkshows auf der Insel etablieren. Ich sehe in dieser Dynamik Unbequemlichkeiten, persönliche Krisen, Misserfolg, Pech, Herausforderungen und Chancen – aber keine Verletzung der Würde. Die als Bauern gescheiterten Personen haben ja alle normativen Mittel und Möglichkeiten für einen Neustart und eine Verbesserung ihrer Lage aus eigener Kraft: Vertragsfreiheit, Eigentumsrecht, Vereinigungsfreiheit, Handlungsfreiheit, freien Zugang zum Markt etc., also sämtliche klassisch liberalen Freiheiten.

Das Fazit: Es wird im Laufe der Zeit eine differenzierte Insel-Gesellschaft mit starken Ungleichheiten in vielerlei Hinsichten entstehen. Solange diese das Ergebnis der Beachtung aller ursprünglich in Kraft gesetzten liberalen Schutzrechte sind, sind sie gerecht und unter Achtung der Würde aller Beteiligten entstanden. Selbst große wirtschaftliche Ungleichheiten stellen per se keine Verletzung der Menschenwürde dar.

PD Dr. Andreas Edmüller, 30.11.2014.

References   [ + ]

1. Karl-Heinz Seifert und Dieter Hönig: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenkommentar. 7. Auflage. Baden-Baden, 2003. S. 44.

About

View all posts by

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert