
Worum geht es?
Zu meinem Blog „Queer“ im GG? haben mich recht viele Fragen und Kommentare erreicht.1)https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/queer-im-grundgesetz/ Auf die wichtigsten davon gehe ich im Folgenden direkt oder indirekt ein; die Beleidigungen ignoriere ich wie gewohnt.2)Nur ganz kurz: Nein, ich bin kein Nazi, ich bin weder homophob noch verblödet und ich halte queer.de nicht für eine akademisch seriöse Quelle: Die schaffen es ja nicht einmal, meinen Namen richtig zu lesen.
Grundsätzliches aus klassisch liberaler Sicht zum Grundgesetz: Wann sollten wir eine Änderung anstreben?
Ich plädiere natürlich nicht dafür, Änderungen am GG kategorisch auszuschließen. Klassische Gründe für mögliche Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen sind diese:
- Wir erkennen eine Schutzlücke für bestimmte Bürger.
- Wir erkennen eine signifikante Unklarheit, die zu Rechtsunsicherheiten führen kann.
- Wir erkennen eine signifikante interne Unstimmigkeit, die zu Einschränkungen beim Schutz der Bürger führen kann.
- Wir erkennen einen signifikanten normativen Fehler, der z.B. einen Lebensstil verbietet, der anderen Bürgern nicht schadet, aber aus religiösen Gründen von vielen abgelehnt wird.
Dabei empfiehlt sich ein zurückhaltendes Vorgehen: Die Verfassung sollten wir nur dann ändern, wenn eine dauerhafte und stabile Beseitigung des erkannten Defizits nicht auf anderen Wegen möglich ist. Konkret: Wir sollten erst versuchen, die Gesetzeslage zu ändern, z.B. durch Abschaffen diskriminierender oder Einführung neuer Gesetze. Diese Idee der Verfassungsänderung als „letzte Option“ oder „größtes Kaliber“ schlägt sich im Verfahren dafür nieder: Es braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Der Schutz queerer Personen im Grundgesetz
Keiner dieser Gründe für eine Verfassungsänderung liegt beim Thema Queer vor. Es herrscht weitgehender Konsens, dass queere Menschen selbstverständlich vollen Schutz durch das Würdeprinzip bzw. die Artikel 1, 2 und 3 genießen sollten – so, wie wir alle. Das ist klar, natürlich auch ohne den Begriff Queer präzise zu definieren. Dissens besteht allerdings darin, wie dieser Schutz auf Gesetzesebene umgesetzt werden sollte.3)Dazu mein Kommentar in 5 Teilen zum SBGG; hier Teil 1: https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/das-selbstbestimmungsgesetz-eine-legislative-fehlleistung-teil-1/
Das war nicht immer so, leider. Homosexualität wurde z.B. viel zu zögerlich und langsam entkriminalisiert; das Transsexuellengesetz von 1981 Schritt für Schritt vom BVG zerlegt.4)https://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualität_in_Deutschland; https://de.wikipedia.org/wiki/Transsexuellengesetz Das war jeweils ein mühevoller und für die Betroffenen sehr schmerzhafter und leidvoller Weg. Umso mehr Respekt und Dankbarkeit schulden wir den Betroffenen und ihren Unterstützern, dass sie geduldig und beharrlich den Kerngedanken des Grundgesetzes, die Menschenwürde, gegen eine Mehrheit in Gesellschaft und Politik hochgehalten und eingefordert haben. Nota bene: Entscheidend für diese Erfolge war das Würdeprinzip, das für alle von uns gilt, an das immer wieder appelliert wurde und sich letztlich durchgesetzt hat.
Aus klassisch liberaler Sicht haben wir dabei hoffentlich ein paar Lektionen gelernt, auch zum Verständnis unseres Grundgesetzes:
- Die Freiheit der Lebensgestaltung endet nicht an einem nebulösen „Sittengesetz“ oder religiösen Anschauungen, sondern erst dort, wo sie anderen Bürgern nachweislich konkreten und nicht zumutbaren Schaden zufügt bzw. diese einem unzumutbar hohen Schadensrisiko aussetzt.
- Wir sollten froh sein über ein so überzeugendes normatives Verfassungsfundament und Leitprinzip wie den Würdegedanken.
- Und wir sollten alle sehr genau auf den Umgang des Staates mit Minderheiten achten: Hier haben wir ein Frühwarnsystem für Machtmissbrauch durch einen Staat, dessen Macht grundsätzlich schwer zu kontrollieren ist – in unser aller Interesse.5)Andreas Edmüller: Plädoyer für die Freiheit und gegen die Gleichheit. KDP, 2013, Kapitel 6.
Warum sollten wir das Grundgesetz so stabil wie möglich halten?
Das Grundgesetz ist der Kernbestand unserer gemeinsamen normativen Prämissen. Es sollte das benennen, was uns eint, was wir alle akzeptieren – wenn auch vielleicht zähneknirschend – und über alle kontroversen Debatten hinweg zusammenhält. Es ist im Idealfall die Begründungs- und Wertebasis für schwierige Entscheidungen, die ein friedliches und doch immer wieder konstruktives Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft ermöglicht.
- Diese wichtige Funktion kann es nur erfüllen, wenn es für tagespolitische Debatten als gesetzt gilt und Eingriffen in Inhalt und Umfang entzogen ist. Das ist wie beim Fußball: Wenn die Spieler auf dem Platz ständig untereinander und mit dem Schiedsrichter über Regeländerungen diskutieren, dann wissen wir alle, wie das ausgeht … und wer „gewinnen“ wird.
Niemand wird behaupten wollen, dass das Grundgesetz bereits perfekt umgesetzt wird. Es ist deshalb in gewisser Weise auch für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft die Leitidee bzw. das Gerechtigkeitsideal, dem wir uns Schritt für Schritt annähern sollten. Irr- und Umwege sind da kaum zu vermeiden, aber vielleicht in Zahl und Wegstrecke zu minimieren. Das Grundgesetz sorgt so dafür, dass wir uns bei allen Unterschieden alle in etwa gleicher Richtung in die Zukunft bewegen und nicht auseinanderlaufen oder -fallen.
Also: Je offener, heterogener und auch normativ vielfältiger die Gesellschaft wird, desto wichtiger ist eine von allen wenigstens in ihren Grundzügen akzeptierte und stabile Verfassung.
Homosexuellen hätte eine Aufnahme in Artikel 3 geholfen, deshalb sollte man großzügig mit Erweiterungsvorschlägen zu Artikel 3 umgehen.
Leider ist es nicht so einfach. In Artikel 3 wird die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sogar als Staatsauftrag formuliert:
- (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.6)https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Wir wissen alle, wie blitzschnell es mit der Gleichberechtigung der Frauen ging. Man ist mit dem Schauen fast nicht mehr nachgekommen.
Das ist kein Einzelfall. Der Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist seit über 100 Jahren in Arbeit … und hat sogar mehr als eine Verfassung überlebt! Ich nehme an, man will da extrem sorgfältige Arbeit leisten oder die Begriffe Supermegazeitlupe und Jahrtausendaufgabe mit politischem Gehalt füllen.7)https://hpd.de/artikel/abloesung-staatsleistungen-informationszugang-erfolgreich-eingeklagt-22944
Diese Beispiele zeigen anschaulich, dass die bloße Aufnahme einer spezifischen Gruppe in die Verfassung nicht entscheidend ist. Drei Dinge sind wichtiger und effektiver:
- Erstens, der Konsens in Politik und Gesellschaft, dass es Defizite zu beseitigen gilt. Zum Aufbau dieser Einsicht ist die ständige Debatte, die hartnäckige Erinnerung an Ungerechtigkeit und Würdeverletzung wichtig.
- Zweitens, konkrete Gesetzesvorschläge. Wenn die Debatte nicht nur allgemein geführt wird, sondern es dabei schnell um konkrete (und realistische) Gesetzesvorschläge geht, dann sind die typischen politischen Ausweichmanöver weniger leicht durchzuhalten. Das heißt auch, dass bei Ablehnung kluger, gut begründeter und gerechter Gesetzesvorschläge mögliche Stimmenverluste als Drohpotential gegenüber unseren Politikern schneller wirken. Davor haben sie Angst und Angst generiert Bewegungsdrang. Konkrete Beispiele dafür sind bekannt: Ehe für alle, Entschädigungszahlungen für Homosexuelle und Trans-Personen, denen durch ungerechte Gesetze massiver Schaden zugefügt wurde. Aktiv die Umsetzung dieser Gesetze zu fordern ist wirkungsvoller als eine Verfassungsänderung.
- Drittens, der gut vorbereitete Gang zum Verfassungsgericht. Das ist weniger an Strömungen und Launen der öffentlichen Debatte gebunden und für nüchterne, solide Argumentation vermutlich eher aufgeschlossen. Leider gibt es dafür Gegenbeispiele … aber oft klappt es auch, wie beim Transsexuellengesetz gesehen.
Ich vermute darüber hinaus, dass eine Auflistung in Artikel 3 sogar verlangsamende Wirkung haben kann – weil dadurch Dringlichkeit entfällt. Das Motto: Es steht jetzt eh in der Verfassung, da kann auf Dauer gar nichts mehr passieren … im Moment gibt es leider dringlichere Probleme zu lösen, danach packen wir es aber so richtig an … Versprochen! Vielen Feministinnen dürfte das bekannt vorkommen. Den Säkularen auch.
Zudem sollten wir uns vor Augen halten, dass eine Verfassungsänderung nur über eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu machen ist. Diese Mehrheiten (siehe oben: Angst vor Stimmenverlust) wird es ohne intensive Diskussionen im Vorlauf unter möglichst breiter Beteiligung eh nicht geben.
Zur Veranschaulichung dieser Aspekte sei an eine aktuelle Debatte erinnert, die um Prostitution. Alle sind sich einig, dass in diesem Bereich die Menschenwürde permanent stark verletzt wird und massivste Diskriminierung Alltag ist. Alle diskutieren, wie sie, also die Würde, rechtlich am besten für diesen Personenkreis geschützt werden kann. Alle verstehen, dass eine Auflistung in Artikel 3 kein sinnvoller Beitrag zur Debatte wäre – deshalb fordert das auch niemand. Fazit: Eine Aufnahme dieser Berufsgruppe in Artikel 3 ist schlicht und einfach irrelevant für die legislativen und normativen Problemlösungen, die wir brauchen.
Warum sollten wir Artikel 3 nicht um „sexuelle Orientierung“ erweitern, um große Gruppen, die diskriminiert werden oder wurden, noch besser zu schützen?
Der Begriff der sexuellen Orientierung wird oft als Ergänzung für Artikel 3 angeboten; man vermeidet dadurch einen notorisch vagen Begriff wie Queer. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass dieser Begriff sich für eine Verfassungsergänzung hinreichend klar bestimmen lässt. Den ersten, grundsätzlichen Teil der Antwort habe ich bereits gegeben. Nun zum speziellen: Was spricht konkret gegen „sexuelle Orientierung“ als Ergänzung zu Artikel 3?
Ich möchte noch einmal an die Gefahr erinnern, dass dadurch die Tür unserer Verfassung für unklare und wissenschaftlich inakzeptable Begriffe geöffnet wird – mit allen negativen Folgen. Warum? Im Bereich Queer haben wir es seit vielen Jahren mit einem extrem aggressiven Aktivismus zu tun, der es leider geschafft hat, viele Regenbogengruppen vor seinen Karren zu spannen. Nicht alle – es gibt ein paar gallische Dörfer, z.B. die Initiative Queer Nations.8)queernations.de Ich meine natürlich die extrem durchsetzungsstarke Gruppe der Trans-Aktivisten (einer bestimmten Richtung).9)Das Interview mit Till Randolf Amelung beleuchtet dieses Problemfeld: https://de.richarddawkins.net/articles/der-trans-komplex-3-3. Im Blog auf queernations.de finden sich sehr viele, sehr klare und erschreckende Beispiele.
Die Befürchtung, dass diese versuchen, unser Rechtssystem in ihrem Sinne umzugestalten ist kein Hirngespinst: In meinem Blog-Essay zum Selbstbestimmungsgesetz habe ich ausführlich gezeigt, welcher legislative Unsinn da bereits produziert wurde und leider Teil unserer Gesetze geworden ist.
Und meine Befürchtung, dass „sexuelle Orientierung“ als trojanisches Pferd bzw. Türöffner für das ideologisch-esoterische Lieblingskind dieser Aktivisten missbraucht wird, hat sich gleich 10 Tage nach Veröffentlichung meines ersten Blogs zum Thema bewahrheitet: Im Antrag der Grünen vom 25.6.25. zur Erweiterung unseres Grundgesetzes ist nicht nur die Rede von „sexueller Orientierung“; es wird – wie zu erwarten – auch die Berücksichtigung der geschlechtlichen Identität gefordert. Geschickt vage und nebulös – gemäß dem Prinzip Tarnen & Täuschen:
- 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten. Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind, wie es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht; …10)https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100580.pdf; zum Begriff der Geschlechtsidentität: https://blog.projekt-philosophie.de/argumente-check/das-selbstbestimmungsgesetz-eine-legislative-fehlleistung-teil-1/
Wer glaubt denn im Ernst, dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz ausgenommen sind oder ihre Würde vom GG nicht voll geschützt wird? Genau auf dieser Basis sollten wir über konkrete Gesetze nachdenken und diskutieren, um – falls nötig – den Würdegedanken besser umzusetzen als bisher.
Ich wage die nächste Prognose: Betrachtet man Artikel 3, dann ist das nächste Angriffsziel des Trans-Aktivismus vorgegeben: Staatsauftrag, wie bei den Frauen. Falls Sie jetzt glauben, dass ich die Aggressivität, Irrationalität und Borniertheit dieses Trans-Aktivismus übertreibe, empfehle ich dringend die Lektüre der langen Artikel von Nicholas Confessore und Andrew Sullivan in der New York Times.11)Die NYT war lange Zeit die relativ kompromisslose Speerspitze dieses Aktivismus. Sie scheint jetzt endlich zur Besinnung gekommen zu sein; ich hoffe nachhaltig und auf Dauer: https://www.nytimes.com/2025/06/19/magazine/scotus-transgender-care-tennessee-skrmetti.html; https://www.nytimes.com/2025/06/26/opinion/gay-lesbian-trans-rights.html
Zudem sei daran erinnert, dass ein Erfolg dieser Trans-Aktivisten wahrscheinlich auch von anderen Kräften als Präzedenzfall genutzt wird, um unser Grundgesetz zum Gegenstand der Tagespolitik und ihrer destabilisierenden Agenda zu machen. Auch das ist weder eine haltlose Befürchtung noch Panikmache: Donald Trump führt uns genau diese Strategie Tag für Tag vor. Er versucht durch ein Dauerbombardement des Supreme Court mit grenzwertigen Gesetzen, Präsidialverordnungen und Entscheidungen die Verfassung zu einem von vielen Debattengegenständen der Tagespolitik zu machen, dadurch ihre normative Leitfunktion zu schwächen und sie durch dieses Dauerfeuer zu schwächen und ihren Gehalt immer unklarer zu machen.
Wer glaubt im Ernst, dass das bei uns niemand versuchen wird? Deshalb wiederhole ich meinen Aufruf aus „Queer“ im GG?: Wehret den irrationalen Anfängen! Eine stabile und klare Verfassung ist doch im Interesse eines jeden Bürgers!
Das GG sollte regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst werden – was spricht gegen eine explizite Aufnahme queerer Personen in Artikel 3?
Dieses Argument eines Lesers lehnt sich an den Rassebegriff an: Sollten wir den nicht schnellstmöglich aus dem GG entfernen? Er ist doch als wissenschaftlich haltlos erkannt und hat aufs Ganze betrachtet sehr viel Schaden angerichtet. Und was spricht dann dagegen, bei der Gelegenheit das GG zu erweitern?
So kann man argumentieren. Ich bin selbstverständlich auch der Meinung, dass naturwissenschaftlich inakzeptable Begriffe in einer Verfassung nicht verwendet werden sollten. Das ist ja genau eine der Kernprämissen meiner Kritik am Selbstbestimmungsgesetz. Aber folgt daraus – gerade angesichts der oben ausgeführten Argumente – dass es auch Sinn macht, das GG um „sexuelle Orientierung“ oder „queer“ zu erweitern?
Wenn, erstens, meine bisherigen Überlegungen stimmen, brauchen wir diese Auflistung nicht. Zweitens laufen wir damit große Gefahr, einen anderen wissenschaftlich mehr als fragwürdigen Begriff, den der Geschlechtsidentität, in das GG aufzunehmen. Also: Warum einen wissenschaftlich inakzeptablen Begriff durch einen anderen, gleichermaßen inakzeptablen ersetzen?
Ich würde sogar vorziehen, manche eigentlich obsoleten Begriffe in der Verfassung zu belassen (und mit entsprechendem Kommentar zu versehen). Zum einen markieren sie wichtige Stationen der Klärung des Würdegedankens und sollten – wie manche Denkmäler in unseren Städten – einfach stehen gelassen werden. Zum anderen finde ich es nicht falsch, den Leser bei diesen Begriffen „geistig stolpern“ zu lassen und dadurch zum Nachdenken anzuregen. Neben dem Rassebegriff fällt mir da spontan noch der des Sittengesetzes als „geistiger Stolperstein“ ein.
Ich bedanke mich für die vielen konstruktiven Kommentare bei unseren Lesern.
PD Dr. Andreas Edmüller, 3.7.2025
References