In Teil 3 habe ich die These begründet, dass es eigentlich keinen Sinn macht, von einer „Abweichung der Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag“ zu reden und zu fordern, die Vornahmenswahl am Geschlechtseitrag auszurichten. In Teil 4 zeige ich, dass die umfangreichen Ausnahmeregelungen im SBGG zusammen mit dem Offenbarungsverbot wahrscheinlich zu einer so beachtlichen wie inakzeptablen Rechtsunsicherheit fürRead More