Teil 7: Die Phänomenbereiche: Rechts- Links- und sonstiger Extremismus?

Für die gesetzliche Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes sind also, wie beschrieben, phänomenologische Einordnungen nicht zwingend. Das Gesetz fordert keine Einteilung in Links- oder Rechtsextremismus. Organisationen und Gruppierungen werden allein aufgrund ihrer extremistischen Bestrebungen beobachtet. Dennoch kategorisiert der Verfassungsschutz den Extremismus mit Hilfe von durch die Wissenschaft geprägten Begriffen wie Rechts– und Linksextremismus oder Islamismus. Warum geschieht das?

Vorteile 

sind die Anknüpfungsfähigkeit an wissenschaftliche Analysen und eine vereinfachte Vermittlung an die Öffentlichkeit. 

  • Begriffliche und phänomenologische Einordnungen erleichtern die Analyse durch Anbindung an die Wissenschaft und den Vergleich mit akademischen Diskursen. 

Wenn die Wissenschaft von Rechtsextremismus spricht und der Verfassungsschutz dagegen von einer Bestrebung mit dem Aktenzeichen xyz, dann wäre eine Überschneidung beider Gegenstände wohl schwieriger zu vermitteln. 

  • Das Übermitteln von Inhalten wird erleichtert, wenn die Konzepte bekannt sind. Unter Rechtsextremismus kann sich jeder etwas vorstellen; unter verfassungsschutzrelevante Bestrebung gegen Artikel 1 oder n GG wohl weniger.

Nachteile

Die Kategorisierung birgt aber auch Nachteile (die teilweise schon in den letzten beiden Teilen angesprochen wurden): 

  • In der Öffentlichkeit kursieren die unterschiedlichsten Vorstellungen und Definitionen von Extremismus. 
  • Es gibt keine eindeutige oder genaue Übereinstimmung zwischen der Nutzung und Begriffsabgrenzung des Verfassungsschutzes und verschiedenen wissenschaftlichen Definitionen – von dem teilweise diffusen Gebrauch in den Medien ganz zu schweigen. 

Der Verfassungsschutz kommt also trotz bekannter Begriffe nicht umhin, die genaue Abgrenzung zu erläutern. 

  • Zudem werden wissenschaftliche Kontroversen auf den Verfassungsschutz übertragen. 
  • Ebenso Erwartungen, die der Verfassungsschutz nicht erfüllen kann, weil sie außerhalb seines gesetzlichen Aufgabenbereichs liegen. 

So soll der Verfassungsschutz etwa Stellung zu Kopftüchern und Koran, zu Rechtspopulismus und bürgerlichen Protesten, zu Gesinnung und Szene-Kleidung beziehen – da dies in öffentlichen Debatten in Zusammenhang mit dem Extremismus regelmäßig thematisiert wird.1)Um nur ein Beispiel zu nennen: https://diekolumnisten.de/2016/07/07/kopftuch-und-islamismus, gesichtet am 08.01.2017. Das sind gesellschaftliche, politische oder theologische, manchmal auch rechtliche Fragestellungen, die aber weit über die Aufgaben des Verfassungsschutzes hinausgehen.

Anmerkung zur gesetzlichen Fixierung der Phänomenbereiche 

Es gab wiederholt Forderungen, bestimmte Phänomenbereiche, insbesondere den Rechtsextremismus, explizit im Gesetz festzuschreiben. Hierbei wird übersehen, dass man sich dadurch an Definitionen bindet und Momentaufnahmen fixiert. 

  • Das ist problematisch, denn Extremismus ist dynamisch. 

Es ist durchaus von Vorteil, wenn Gesetze zur Bekämpfung von Extremismus keine enger beschriebenen und positiv definierten Phänomenbereiche enthalten. Dadurch bleiben die Behörden flexibler, um sich auf veränderte Bedrohungen einzustellen.

So wurden einige Definitionen von Rechtsextremismus vorgeschlagen, mit denen man die damals im Entstehen begriffene Identitäre Bewegung oder den damals noch nicht existenten Flügel der AfD nicht erfasst hätte. 2)Die Identitäre Bewegung erachtet andere Ethnien nicht als minderwertig. Trotzdem verstößt ihre Ideologie des „Ethnopluralismus“ gegen Grundrechte, aufgrund ihres Bestrebens, Ethnien als „verschieden“ zu bewahren und auf ihrem „eigenen“ Territorium zu belassen. 

Wie flexibel der Verfassungsschutz ohne Fixierung auf Phänomenbereiche sein kann, zeigt die Beobachtung des Phänomens, welches unter dem etwas sperrigen Titel verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit gar ein eigenes Kapitel im bayerischen Verfassungsschutzbericht füllt. Gegen eine Bezeichnung als Rechtsextremisten durch den Verfassungsschutz hätten die Protagonisten vor Gericht sogar gute Chancen gehabt Recht zu bekommen, dazumal eine Titulierung durch den Verfassungsschutz nicht den Schutz der Meinungsäußerung genießt. Den Nachweis der Bestrebungen aber konnten sie nicht widerlegen. 

Mit der Festschreibung und Ausformulierung des zu beobachtenden Extremismus wird man leicht blind für den sprichwörtlichen Teufel, der durch die Hintertür wieder hereinspaziert. Andere Vorschläge waren wiederum so diffus, dass man darunter einen Großteil der Gesellschaft hätte fassen können. Eine potentielle Extremismusform, die nicht durch die jetzige gesetzliche Regelung erfasst würde, kann ich mir nicht vorstellen.

Ein weiterer starker Grund spricht gegen die gesetzliche Festschreibung von Phänomenbereichen: 

  • Die gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontroversen zur Deutungshoheit über den Rechts- und Linksextremismus oder den Islamismus wären plötzlich mit Sanktionsmöglichkeiten verknüpft. 

Was heißt das? Wem die Phantasie für die Auswirkungen fehlt, dem seien die unterschiedlichen Blüten angeraten, welche die Diskussionen zur Deutungshoheit über die Begriffe Rechts- oder Linksextremismus jetzt schon treiben. Damit bekäme er eine Vorahnung: 

  • Wenn Rechtspopulisten versuchen, den Nationalsozialismus als links zu definieren („war ja ein Sozialismus“), 
  • oder selbsternannte Antifaschisten alles, was sich rechts vom Linksextremismus befindet, unter Faschismus subsumieren, 
  • oder zum Zwecke der Diffamierung oder Rehabilitierung (je nach Position) des Anarchismus darüber diskutiert wird, ob und welche Formen der Bewegung links oder rechts sind. 
  • Die einen versuchen jetzt schon, jede ihnen unangenehme Position als „rechtsextrem“ zu diffamieren, während die anderen alles Unbequeme als „linksradikal“ beschimpfen. 

Hier geht es u.a. um Definitionshoheit und um Legitimierung der eigenen Positionen. Diese Diskussionen berühren die Aufgaben des Verfassungsschutzes nicht – solange im Gesetz keine Phänomenbereiche genannt sind: Der Nationalsozialismus ist ein eindeutiger Fall von Bestrebung gegen die fdGO, egal ob man jetzt den nationalen oder den sozialistischen Teil hervorhebt. 

  • Turbo-Kapitalismus oder Neo-Liberalismus sind dagegen kein Fall für den Verfassungsschutz. 

Auch dann nicht, wenn man sie als faschistisch brandmarkt. Und weder Anti-Kapitalismus noch militanter Umwelt- oder Tierschutz sind Fälle für den Verfassungsschutz, selbst wenn sich Linksextremisten daran beteiligen.3)Militanz im Rahmen des Umwelt- und Tierschutzes, z.B. durch Hausfriedensbruch ist ein Fall für den polizeilichen Staatsschutz, aber keine Bestrebung gegen die fdGO. Genauso wenig wie früher von als kommunistisch diffamierten Atheisten Bestrebungen ausgingen – auch wenn das einige gerne so gesehen hätte. 

Also: Mit einer Festschreibung von Phänomenbereichen würde der Verfassungsschutz zum politischen Spielball verkommen. 

Oft werde ich in diesem Zusammenhang mit folgender Frage konfrontiert:

Von welchem Extremismus geht die größte Gefahr aus?

Für eine plumpe Antwort braucht man keinen Experten. 

  • Für die einen ist, ausgehend vom Anschlagsgeschehen in Europa und weltweit der Salafismus die größte Gefahr. 
  • Andere halten dagegen den Rechtsextremismus mit Verweis auf Opferzahlen in Deutschland für die größte Gefahr. 

Nun ist weder die eine noch die andere Vorgehensweise zuverlässig: Nimmt man die Opfer weltweit oder die Anzahl der Anschläge? Nur in Europa oder gar nur in Deutschland? In welchem Zeitraum? Mit der Fragestellung verändert sich auch die Antwort. Wie zuverlässig kann man überhaupt vom Gewaltgeschehen auf die Gefährdung der Demokratie schließen? Denn wieder andere sehen die größte Gefahr überhaupt nicht bei den gewaltorientierten Gruppierungen, sondern bei legalistischen Extremisten. 

  • Sie fürchten deren „Gang durch die Institutionen“ und die Erosion der Demokratie durch Extremisten in den Parlamenten und der Öffentlichkeit.

Man kann also kurzfristige Gefahren wie Anschläge von langfristigen Gefahren wie einer schrittweisen Prägung öffentlicher Diskurse bis hin zur Übernahme strategisch wichtiger Ämter und gesellschaftlicher Stellungen durch Extremisten, unterscheiden.

Dennoch greift auch das noch immer zu kurz. Die Frage nach dem gefährlichsten Extremismus ist auch deshalb nicht so leicht zu beantworten: 

Ideologien wirken und entwickeln sich nicht isoliert vom Rest der Gesellschaft

Sie sind mit zahlreichen anderen Phänomenen und Entwicklungen verzahnt und reagieren dynamisch auf Ereignisse. Allein schon bei der Betrachtung der Wechselwirkungen der verschiedenen Extremismen untereinander ergibt sich ein vielschichtiges Bild. 

  • Wenn ein islamistischer Anschlag geschieht, dann steigt die Gefahr rechtsextremistischer Agitation. 
  • Wenn man Linksextremisten gewähren lässt, erodiert der demokratische Konsens, wird der Schutzwall zu illegitimen Methoden eingerissen und man ebnet damit anderen Extremismen den Weg. (Erfahrungsgemäß kopieren Rechtsextremisten recht gerne erfolgreiche linksextremistische oder andere Agitation.) 
  • Wenn Rechtsextremisten unwidersprochen Öffentlichkeit erhalten, können sie den politischen Diskurs bestimmen, polarisieren sie und drängen sie ganze Bevölkerungsteile in die Defensive, womit wiederum z.B. Salafisten Zulauf erhalten.

Wechselwirkungen sind komplex und schwer einzuschätzen

Neben den inhaltlichen Reaktionen aufeinander gibt es weitere Wechselwirkungen, wie etwa ein Lernen voneinander in Bezug auf die Strategien: 

  • Rechtsextremisten lernen von linksextremistischen Kommunikationsstrategien und schauen sich bestimmte Vorgehensweisen bei Islamisten ab – und umgekehrt.

Noch komplizierter wird die Frage nach der Gefährlichkeit, wenn man andere, nichtextremistische Wechselwirkungen berücksichtigt. Genauer: Man konzentriert sich in der Regel auf die Statistiken politisch motivierter Kriminalität. Aber:

  • Die Auswirkungen der Gefahrenabwehr und der Repression werden bei der Frage nach der Gefährlichkeit eines Phänomens so gut wie nie herangezogen. 

Die Frage, wie viele Straftaten wohl verhindert wurden, lässt sich natürlich nicht zuverlässig beantworten.4)Verhinderte Terroranschläge dürften hierbei zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen. 

  • Man könnte z.B. darüber spekulieren, wie viel öfters Rechtsextremisten nach einer durchzechten Feier auf „Ausländerjagd“ gegangen wären, wäre nicht ein Streifenwagen vor der Haustür gestanden. 

Extremismus wird allein aufgrund der Überwachung – und sei es nur gefühlte Überwachung – staatlich ausgebremst, also beeinflusst, also „gesteuert“ im weitesten Sinne.5)Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ist an der vermeintlichen Steuerung durch V-Leute – was im Übrigen verboten ist – gescheitert. Dabei hat allein schon das Wissen um die bloße Existenz eines Verfassungsschutzes erheblichen Einfluss auf extremistische Szenen: Die Angst vor Spitzeln in den eigenen Reihen schafft eine Atmosphäre des ständigen Misstrauens untereinander und führt zu Spaltungen also zu einer Schwächung der Szene. 

Ein Laisser-faire gegenüber dem Linksextremismus hat ihn in den letzten Jahren erstarken lassen. Insofern sind sämtliche Statistiken auch unter Berücksichtigung der staatlichen Repression zu lesen: 

  • Auf der einen Seite bekommt man natürlich mehr Straftaten, wenn genauer hingeschaut wird, zugleich werden aber auch die Täter ausgebremst. 

Vielleicht wäre also der Rechtsextremismus im Vergleich zum Linksextremismus noch viel virulenter, wenn die Sicherheitsbehörden ihn nicht so penibel verfolgen würden. Zumindest kann ich das für Bayern in den Raum stellen.

Repression hat darüber hinaus noch Auswirkungen, die nicht alle aufgezählt werden können. Eine Szene zu bekämpfen bedeutet nicht, dass sie deshalb für alle gleich unattraktiv wird: Gerade Marginalisierte solidarisieren sich hier miteinander, in einer gemeinsamen Selbstwahrnehmung als Opfer und als zu Unrecht Stigmatisierte der Gesellschaft. 

Schließlich ist auch unsere Gesellschaft keine Insel, sondern mit anderen Gesellschaften der Welt mehr oder weniger intensiv verbunden und im Austausch. Was heißt das? Nationale Grenzen sind bezüglich der Analyse extremistischer Phänomene selbst im rechtsextremistischen Bereich relativ unwichtig. Rechtsextremisten stehen international in Kontakt mit anderen Rechtsextremisten, reagieren auf internationale Entwicklungen und weichen auf das Ausland aus, wenn der Verfolgungsdruck zu hoch ist: 

  • Sie wechseln beispielsweise von Facebook auf das russische VK.com, 
  • nutzen die Möglichkeit, im Ausland an Waffen zu trainieren, 
  • pflegen Bekanntschaften oder besuchen Konzerte im Ausland, auf denen sie Gleichgesinnte treffen. 

Gelegentlich unvorhersehbar sind ausländische Einflüsse auf Minderheiten. Während man z.B. mit einem Aufflammen von Konflikten parallel zu Entwicklungen in der Türkei rechnet – PKK oder die Grauen Wölfe  – war man auf die folgenreiche Instrumentalisierung der Mohammed-Karikaturen und die damit zusammenhängende Wechselwirkung zwischen Islamisten und Islamfeinden nicht vorbereitet. 

Grundsätzlich gilt: 

  • Die terroristische Gefahr nimmt zu, wenn eine legitimierende Ideologie, eine gutheißende Gemeinschaft und entfremdete Individuen zusammenkommen. 

Ähnlich kann man den Zulauf zu extremistischen Szenen beschreiben. Es gibt zudem ein bestimmtes Personenpotenzial in der Bevölkerung, das sich grundsätzlich in Opposition zur Gesellschaft befindet und sich der Szene zuwendet, deren Protest am meisten schockiert, möglichst mit Gewalt. 

  • Einigen bietet der Salafismus den maximalen Bruch zur Gesellschaft, andere identifizieren sich aus denselben Gründen mit dem Rechtsextremismus. 

Die persönlichen Motive sind oft ähnlich, das belegen nicht zuletzt auch zahlreiche „Ideologie-Hopper“.6)Beispiele für Ideologie-Hopper gibt es viele. Ich denke da an Bernhard Falk, der als Mitglied der „Anti-Imperialistischen Zellen“ Anschläge beging, in der Haft zum Islam konvertierte und nun als radikaler Salafist von sich reden macht. Neben Aktivisten gibt es auch Ideologen wie Roger Garaudy, Horst Mahler, Jürgen Elsässer, die verschiedene extremistische Ideologien vertreten haben. Allerdings darf man deshalb die anderen Szenen nicht unterschätzen. Teilweise bedingen sie einander. Erfolgreich ist Extremismus auch, wenn es den Protagonisten gelingt, die Ideologie mit einer Subkultur zu verknüpfen, insbesondere wenn daraus eine Jugend- und Protestbewegung entsteht.

Das Alles zeigt: 

  • Die einzelnen extremistischen Phänomene können nicht isoliert und für sich betrachtet werden.
  • Allein aufgrund der Wechselwirkungen sollte man sich niemals auf eine einzige Szene einschießen und die anderen vernachlässigen.
  • Eine offene Gesellschaft ohne Extremismus wird es nicht geben. 

Man kann dem sogar etwas Gutes abgewinnen: Die Existenz von Extremisten als Gefahr dient der demokratischen Selbstvergewisserung und schützt vor Ermüdungserscheinungen. Immer wieder und von neuem müssen Demokratien sich auf ihre Werte besinnen und diese begründen können. Extremismus kann man nicht beseitigen, das wäre aus obigen Gründen nicht einmal wünschenswert, aber man sollte ihn in Zaum halten. Unstrittig ist aber: Extremismus ist gefährlich, mal mehr, mal weniger akut, sowohl für die Demokratie als auch für die Freiheit des Einzelnen.

Fazit

Im Gegensatz zur wissenschaftlichen Diskussion kennt das Gesetz keine Phänomenbereiche. Der Verfassungsschutz muss mit diesem Zwiespalt leben und arbeiten. Es ist aber als Vorteil anzusehen, weil der Staat damit auch gegen neue Gefahren gewappnet bleibt und entsprechend flexibel reagieren kann. Deshalb ist der ursprüngliche Gedanke der wehrhaften Demokratie einer neutralen Bekämpfung, und zwar der Abwehr allgemein von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein sehr kluger. Er antizipiert auch neue Entwicklungen und sich ändernde Phänomene, die wir derzeit noch nicht im Blick haben.

Extremismus ist immer eine Herausforderung für die Demokratie und gefährdet die demokratische Verfasstheit, gerade weil alle Phänomenbereich einander beeinflussen und gemeinsam die offene Gesellschaft untergraben und aushöhlen. Angriffe auf die fdGO müssen daher abgewehrt werden, egal aus welcher Richtung, Denn wird der Zaun von der einen Seite her eingerissen, fallen auch andere Formen des Extremismus ein. 

Judith Faessler, 27. Februar 2021

Zum Schluss noch eine Bitte in eigener Sache

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References   [ + ]

1. Um nur ein Beispiel zu nennen: https://diekolumnisten.de/2016/07/07/kopftuch-und-islamismus, gesichtet am 08.01.2017.
2. Die Identitäre Bewegung erachtet andere Ethnien nicht als minderwertig. Trotzdem verstößt ihre Ideologie des „Ethnopluralismus“ gegen Grundrechte, aufgrund ihres Bestrebens, Ethnien als „verschieden“ zu bewahren und auf ihrem „eigenen“ Territorium zu belassen.
3. Militanz im Rahmen des Umwelt- und Tierschutzes, z.B. durch Hausfriedensbruch ist ein Fall für den polizeilichen Staatsschutz, aber keine Bestrebung gegen die fdGO.
4. Verhinderte Terroranschläge dürften hierbei zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen.
5. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ist an der vermeintlichen Steuerung durch V-Leute – was im Übrigen verboten ist – gescheitert. Dabei hat allein schon das Wissen um die bloße Existenz eines Verfassungsschutzes erheblichen Einfluss auf extremistische Szenen: Die Angst vor Spitzeln in den eigenen Reihen schafft eine Atmosphäre des ständigen Misstrauens untereinander und führt zu Spaltungen also zu einer Schwächung der Szene.
6. Beispiele für Ideologie-Hopper gibt es viele. Ich denke da an Bernhard Falk, der als Mitglied der „Anti-Imperialistischen Zellen“ Anschläge beging, in der Haft zum Islam konvertierte und nun als radikaler Salafist von sich reden macht. Neben Aktivisten gibt es auch Ideologen wie Roger Garaudy, Horst Mahler, Jürgen Elsässer, die verschiedene extremistische Ideologien vertreten haben.

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