Teil 8: Warum hat der Verfassungsschutz Geheimnisse?

Öffentlicher Stein des Anstoßes ist immer wieder die angebliche „Geheimniskrämerei“ des Verfassungsschutzes. 

  • Das passt nicht zu der Offenheit, die eine Demokratie auszeichnen soll, und nicht zu der Rechtsstaatlichkeit, deren sich die Bundesrepublik rühmt, 

ist beispielhaft für die Polemiken gegen den Umgang des Verfassungsschutzes mit  Verschlusssachen.1)Heribert Prantl: Hilfe, der Verfassungsschutz! In: Süddeutsche Zeitung vom 29. Januar 2012. Den Satzteil zur Rechtsstaatlichkeit lasse ich unkommentiert, denn der Autor unterstellt hier deren Fehlen – eine haltlose Behauptung. Tatsächlich ist Transparenz ein Wesenselement von Demokratie und Rechtsstaat. Aber bedeutet Transparenz das Aufgeben jeglicher Geheimhaltung?

Über Geheimnisse in einer Demokratie – wie kann eine rechtsstaatliche Institution geheim sein?

Das Rezept von Coca Cola ist ein gut gehütetes Geheimnis. Das neueste Modell von BMW soll bis zu seiner Vorstellung streng geheim bleiben. Damit schützen sich Firmen vor Kopien und wirtschaftlichen Verlusten. Sie haben üblicherweise Geld und Zeit in die Entwicklung von Produkten investiert. Werden diese geklaut, erleiden sie einen Verlust. Und wenn Firmen Verluste erleiden, trifft das auch den Staat. Er bekommt ja dann weniger Steuern. Deshalb schützt der Staat auch die Geheimniskrämerei der freien Wirtschaft, indem er beispielsweise in Cyberabwehr investiert.

Dann gibt es auch noch das Arztgeheimnis oder die ärztliche Schweigepflicht: Menschen gehen zu Ärzten im Vertrauen, dass ihre Daten und Krankenakten nicht öffentlich werden. Auch unterschiedliche Bereiche des Staats verfügen über zahlreiche Daten seiner Bürger, die er aufgrund des in Deutschland hohen Datenschutzes weder öffentlich machen noch weiterleiten darf. Sozial- und Sicherheitsbehörden haben etwa keinen Zugriff auf Daten der Finanzbehörden und umgekehrt.

Der Staat selbst hat aber auch Geheimnisse: Staatsgeheimnisse. Hier geht es um Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die vor „fremden Mächten“ geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Die Bedrohung der äußeren Sicherheit wirkt sich auch auf die innere Sicherheit aus. Manche Informationen (sogenannte staatliche sensible Informationen) können bei Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden. So verkündete die Bundesregierung schlicht, beim Kreml-Kritiker Nawalny sei der „zweifelsfreie Nachweis“ eines chemischen Nervenkampfstoffes aus der Nowitschok-Gruppe erbracht worden. Den genauen Nachweisweg wird die Öffentlichkeit wohl nicht so bald erfahren, denn es handelt sich teilweise um geheime „Handwerksfertigkeiten“ der Wissenschaftler der Bundeswehr und es wäre ein Nachteil, zu viele der eigenen Fertigkeiten preiszugeben.

Auch Strafverfolgungsbehörden haben Geheimnisse, nicht nur bei laufenden Ermittlungen. Einerseits unterliegen die Ermittlungsmethoden der Geheimhaltung, andererseits auch die Daten der Betroffenen, ob Verdächtige, Zeugen, Kläger oder Angeklagte.

Schließlich gibt es in einer Demokratie viele Vorgänge und Daten, die geheim gehalten werden. Das beginnt bereits bei nicht öffentlichen Sitzungen im Gemeinderat. Auch Wahlen sind grundsätzlich geheim, zum Schutz der Demokratie. Das wissen auch diejenigen, die Offenheit und Transparenz für eine Auszeichnung der Demokratie halten. Und weil die Persönlichkeitsrechte hochgehalten werden, gibt es noch weitere Geheimnisse. Aus Gründen des Datenschutzes, der in Deutschland einen hohen Stellenwert genießt, sind Daten der Pflichtversicherten oder Meldedaten vertraulich, sind Unterlagen der Finanzbehörden zu Steuerzahlern nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Geheimnisse bei Nachrichtendiensten

Für alle diese „Geheimnisse“ haben die Bürger im Großen und Ganzen Verständnis. Das Verständnis hört aber häufig auf, wenn es um Sicherheitsbehörden, insbesondere um Nachrichtendienste geht. Als der damalige Datenschützer des bayerischen Verfassungsschutzes vor dem bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU 2013 erklärte, unter welchen rechtlichen Bedingungen der Verfassungsschutz Daten herausgeben dürfe und dass Gesetze bindend seien, wurde er im Untersuchungsausschuss veräppelt 

  • War Ihnen klar, dass die Polizei keinen Hühnerdieb sucht, sondern Serienmörder?

und von der Presse als das „alte Gesicht des Geheimdiensts“ verunglimpft.2)https://ww.ovb-online.de/weltspiegel/politik/geheimdienst-zwei-Gesichtern-2858262.html, gesichtet am 14. September 2019 Als läge es im Ermessen des Mitarbeiters, Daten herauszugeben! Rechtsstaatlichkeit scheint hier überraschenderweise keine Rolle zu spielen. Noch konkreter: Politiker, die als Legislative gerne den Datenschutz hochhalten und beispielsweise gegen Vorratsdatenspeicherung wettern, wollten hier den Datenschutz einfach aushebeln. Aber: Bei uns gilt Datenschutz – mit genau geregelten Einschränkungen – auch für Straftäter und Extremisten.3)Ein besonders abstruses Beispiel für die Bedeutung des Datenschutzes berichtet der Fallanalytiker Alexander Horn in seinem Buch Logik der Tat. Erkenntnisse eines Profilers. Nicht einmal versuchter Mord reichte aus, um die zum Zwecke der Maut errichtete Datei für LKW-Kennzeichen den Ermittlern verfügbar zu machen. Stichwort: Zweckbindung von Dateien im Rahmen der Errichtungsanordnung. 

  • Hier werden also Sicherheitsbehörden dafür kritisiert, dass sie sich nach den Gesetzen richten! 
  • Besonders kurios erscheint die Kritik, wenn sie von Politikern kommt, die als Legislative genau diese Gesetze zu verantworten haben!

Warum gibt es bei Sicherheitsbehörden Verschlusssachen?

Nun sind Sicherheitsbehörden in der Regel keine unmittelbaren, sondern nur mittelbare Dienstleister für die Bürger.4)Ausnahme: James Bond. Während Kultusbehörden Lehrpläne für Schüler entwickeln, Sozialministerien Kindergärten für Familien planen, Baubehörden Straßen für Autofahrer bauen, planen Sicherheitsbehörden Strategien gegen Straftäter und Verfassungsfeinde, um für die Bürger Sicherheit zu schaffen. 

  • Die direkten Zielpersonen (Straftäter und Verfassungsfeinde) dürften sich hier im Gegensatz zu den anderen Fällen von dieser staatlichen Fürsorge nicht begeistert zeigen. 

Und aus diesem Grund sind auch Details der Ermittlungen und Methoden geheim zu halten. Natürlich kann man nicht verhindern, dass Ermittlungsmethoden an die Öffentlichkeit geraten (spätestens in Gerichtsverfahren müssen diese offenbart werden) und sich die so Verfolgten zukünftig dagegen wappnen können: So achten Einbrecher darauf, keine Fingerabdrücke zu hinterlassen und Cyberkriminelle bemühen sich darum, ihre Anonymität im Netz zu wahren. Um Straftäter zu ermitteln, bedürfen die Sicherheitsbehörden aber eines (manchmal nur geringen) methodischen oder zeitlichen Vorsprungs. Insbesondere bei laufenden Ermittlungen dürfen deshalb keine Details an die Öffentlichkeit geraten.

Historisch sind Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden in der Regel uninteressant, denn es geht meist um einen geringen zeitlichen Wissensvorsprung. 

  • Diese sehr geringe Zeitspanne kann aber für den Erfolg von Sicherheitsmaßnahmen ausschlaggebend sein. 

Nach den Ermittlungen wird in der Regel alles offengelegt. Es gibt aber Ausnahmen: Um Informanten, die nach wie vor aktiv sind, zu schützen. Und damit man nicht in jedem Fall sofort Rückschlüsse ziehen kann, wo Informanten eingesetzt werden und wurden, sind alle Informationen gleich zu behandeln. 

  • Denn jede Information, die nach außen gelangt, erlaubt Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, den Umfang der Erkenntnisse, etc. 

Das sollten sich die Gegner der angeblichen Geheimniskrämerei bewusst machen.

  • Neben dem Wissensvorsprung geht es auch um Menschenleben: Um das Leben von Informanten, aber auch um das Leben unbescholtener Bürger.

In den letzten Jahren gab es mehrere Fälle, in denen Gegner staatlicher Geheimhaltung plötzlich selbst Geheimhaltung forderten. So kam Google der (berechtigten) Forderung von Aktivisten nach, eine Karte, welche Asylbewerberunterkünfte in Deutschland verzeichnete, zu sperren. Der Grund: Man befürchtete Gewalttaten gegen die Unterkünfte, zumal die Karte durch die neonationalsozialistische Partei III. Weg initiiert worden war.5)Hardy Funk: Die „braune Karte“ ist offline (17.07.2015). Auf www.br.de Wer Verständnis dafür hat, sollte auch Verständnis für das Geheimhaltungsbedürfnis der Sicherheitsbehörden aufbringen. Schließlich dient die Geheimhaltung dort auch mittelbar oder unmittelbar dem Schutz menschlichen Lebens.

Die Anonymität von V-Leuten

  • Es gibt einen besonders schützenswerten und deshalb besonders geheimen Teil der nachrichtendienstlichen Arbeit: Die Informationsbeschaffung mittels V-Leuten.6)Das „V“ steht für „Vertrauen“. 

Gerade daran entzünden sich die Gemüter immer wieder. Das Thema wird besonders häufig und kontrovers diskutiert: 

  • Das gesamte V-Mann-Wesen sei unmoralisch, V-Leute seien unzuverlässig, und der Staat unterstütze damit Extremisten. 

Was ist an diesen Vorwürfen dran? Aus rein juristischer Perspektive ist das Thema schnell beantwortet: 

  • V-Leute sind als nachrichtendienstliches Mittel vom Gesetz vorgesehen. Und zwar zur Informationsgewinnung.

Dabei gibt es genau zwei Gründe, um etwas vor der Öffentlichkeit geheim zu halten:

  • Um (die Grundrechte von) Menschen und/oder den eigenen Wissensvorsprung (verbunden mit einem Mehr an Sicherheit) zu schützen.7)Um die Privatsphäre von Menschen zu schützen gibt es den Datenschutz. Um Menschenleben zu schützen gibt es in Extremfällen auch Kronzeugenregelungen. 

Das ist übrigens keine Besonderheit des Verfassungsschutzes: Jeder Journalist würde die Notwendigkeit des Schutzes von Informanten, also der Geheimhaltung ihrer Identität, bestätigen. Verfassungsschutzbehörden haben sogar einen geringeren Schutz für ihre V-Leute als Journalisten für ihre Informanten. Letztere müssen ihre Informanten vor Gericht nicht offenlegen – vom Verfassungsschutz wird das verlangt.8)So sagte der Journalist Ulrich Chaussy, der nicht gerade für sein Verständnis für die Geheimhaltung der Sicherheitsbehörden bekannt ist, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Paul Katzenberger: Der Bote wird erschlagen. SZ vom 12. Februar 2015.): „Wenn Sie als recherchierender Journalist das Glück haben, auf Informanten zu stoßen (…), dann müssen Sie das Vertrauen dieser Gewährsleute durch Vertraulichkeit erhalten. Schon allein, weil sich niemand mehr an Sie wenden würde, wenn Sie die Namen derjenigen bekannt gäben.“ So wurde z.B. der von der Kameradschaft Süd im Jahr 2003 geplante Anschlag auf die Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums am Münchner Jakobsplatz nur dank eines V-Mann-Einsatzes verhindert. Im Laufe des Verfahrens wurde besagter V-Mann vom Gericht geladen. Sein Name stand dann natürlich in der Presse. Einem auf diese Weise aufgedeckten V-Mann muss der Staat danach, wenn notwendig, an einem anderen Ort zu einem neuen Leben verhelfen. Dass diese Maßnahme nicht nur teuer ist, sondern auch das Leben des V-Mannes und seiner Familie grundlegend aus der Bahn wirft, bedarf keiner Erläuterung. 

Neben Journalisten und Nachrichtendiensten setzt auch die Polizei regelmäßig Informanten ein. Darüber hinaus nutzen andere Behörden wie Finanz- und Jugendämter menschliche Informanten als Quellen, ohne deren Identität preisgeben zu müssen. Am besten geschützt ist übrigens das Beichtgeheimnis, aber das sei nur am Rande erwähnt.9)Ein Priester, der einen beichtenden Mörder oder Kinderschänder „deckt“, hat im Gegensatz zu einem Beamten nichts zu befürchten….

V-Leute und Rechtsstaat

Selbstverständlich befindet sich das V-Leute-Wesen nicht außerhalb der Rechtsstaatlichkeit. Wie überall, wo Grundrechte von Menschen eingeschränkt werden oder unterschiedliche Interessen kollidieren können, wird auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip angewandt. Es wird grundsätzlich geprüft,

  • ob der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, legitim ist;
  • ob die Maßnahme geeignet ist, d.h. ob sie das Erreichen des Zwecks bewirken kann;
  • ob sie erforderlich ist oder ob ein anderes, die Grundrechte geringer einschränkendes Mittel möglich ist;
  • ob sie angemessen ist. Hier müssen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

In der Regel kann man davon ausgehen, dass Personen umso konspirativer agieren, je mehr sie mit staatlichen Repressalien rechnen. Das ist aus ihrer Sicht nur vernünftig. Je geheimer und konspirativer sie agiert, desto schwieriger wird die Informationsgewinnung über eine Gruppierung und desto mehr bietet sich der Einsatz von V-Leuten an.

An dieser Stelle sollte man auf die immer wieder geäußerten Bedenken zur immer wieder vorkommenden Unzuverlässigkeit von V-Leuten hinweisen. Da V-Leute keine Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind, sondern selbst Teil der Personenzusammenschlüsse, die unter Beobachtung stehen, wird man dort schwerlich auf unbescholtene und blütenweiße Biographien treffen. Und in der Tat wägen auch die Sicherheitsbehörden genau ab, inwieweit sie auf Informationen von Extremisten und Straftätern zurückgreifen und haben detaillierte Bewertungsmodelle für die Glaubwürdigkeit der Informationen entwickelt.

Warum steigt der Verfassungsschutz nicht, wie von mancher Seite empfohlen, ganz auf andere nachrichtendienstliche Mittel um und verzichtet auf den Einsatz von V-Leuten? Ganz einfach, 

  • weil menschliche Quellen trotz aller Unzuverlässigkeit durch Technik nicht ersetzt werden können. 
  • Außerdem sind sie das günstigste und ressourcenschonendste Mittel zur Informationsgewinnung.10)Der Steuerzahler, der dafür aufkommen muss, sollte berücksichtigt werden.

Sie sind genauso notwendig wie Zeugen vor Gericht oder menschliche Informanten für Journalisten. Und in der Tat sind menschliche Zeugen auch vor Gericht nicht immer die besten Quellen – und dennoch unverzichtbar.

Grundsätzlich müssen Sicherheitsbehörden in jedem Einzelfall abwägen, ob der Einsatz einer V-Person dazu beiträgt, eine Gefahr abzuwenden, beispielsweise eine schwere Straftat zu verhindern, und inwiefern der Einsatz rechtlich wie sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist.

  • Geheim sind also weder die Strukturen noch die Arbeitsweise, sondern – und das auch nur zeitlich begrenzt – lediglich die konkreten Maßnahmen, Details und betroffenen Zielpersonen.

Kontrolle des Verfassungsschutzes

Schließlich ist der Verfassungsschutz nicht so mega-geheim, wie gerne behauptet wird.

  • Jeder Bürger kann sich die Verfassungsschutzberichte durchlesen, kann die Drucksachen der Landtage und des Bundestags im Internet nachlesen, anhand derer Abgeordnete den Verfassungsschutz kontrollieren, kann sogar selbst Anfragen stellen. 

Anfragen zu Nachbarn oder Freundeskreis der Kinder bleiben allerdings unbeantwortet. Man kann sich nur über sich selbst erkundigen – was die allerwenigsten Bürger betreffen würde.

  • Zudem bekommt jeder Bürger, gegen den eine nachrichtendienstliche Maßnahme lief, diese nach Beendigung der Maßnahme mitgeteilt. 

Sie vermuten, dass Ihr Telefon abgehört wird? Wenn Sie bisher keine Post von meinen Kollegen erhalten haben, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vom deutschen Verfassungsschutz abgehört.

  • Mindestens alle drei Monate muss eine nachrichtendienstliche Maßnahme von parlamentarischen Abgeordneten genehmigt oder abgesegnet werden. Ohne Ergebnisse darf sie also nicht lange dauern. 
  • Außerdem wird der Verfassungsschutz durch Gerichte, das parlamentarische Kontrollgremium, die Dienstaufsichtsbehörde und den Datenschützer kontrolliert. Diese aufwändige Kontrolle ist gerechtfertigt durch den Schaden, der dem Bürger aufgrund des Eingriffs in seine Persönlichkeitsrechte entstehen könnte. 

All das überzeugt die Anhänger von Verschwörungstheorien nicht, die lieber absurde Geschichten glauben, in denen Beamte einen heimlichen Staat im Staate aufbauen. Ganz nüchtern sollten sie sich fragen, warum der Großteil der Beamten (sicherer Arbeitsplatz mit festem Einkommen und Aussicht auf eine sichere Pension) überhaupt ein derartiges Risiko (disziplinarisches Verfahren mit möglichem Verlust des Beamtenstatus) eingehen sollte.11)Ausnahmen gibt es in jedem Beruf. In der Regel fallen sie nicht zuletzt wegen der Arbeit im Team und Vertretungsregelungen schnell auf. Verfassungsschützer sind keine Einzelkämpfer, hier muss ich James Bond-Fans enttäuschen.

Das Fazit

In diesem Teil habe ich erklärt, warum der Verfassungsschutz Geheimnisse hat, warum das umstrittene V-Mann-Wesen nicht abgeschafft wird und wie der Verfassungsschutz kontrolliert wird. Der Verfassungsschutz ist also eine Behörde, die nicht nur auf dem Boden des Grundgesetzes, sondern auch auf rechtsstaatlichen Füßen steht.

Judith Faessler, 27.Februar 2021

Zum Schluss noch eine Bitte in eigener Sache

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References   [ + ]

1. Heribert Prantl: Hilfe, der Verfassungsschutz! In: Süddeutsche Zeitung vom 29. Januar 2012. Den Satzteil zur Rechtsstaatlichkeit lasse ich unkommentiert, denn der Autor unterstellt hier deren Fehlen – eine haltlose Behauptung.
2. https://ww.ovb-online.de/weltspiegel/politik/geheimdienst-zwei-Gesichtern-2858262.html, gesichtet am 14. September 2019
3. Ein besonders abstruses Beispiel für die Bedeutung des Datenschutzes berichtet der Fallanalytiker Alexander Horn in seinem Buch Logik der Tat. Erkenntnisse eines Profilers. Nicht einmal versuchter Mord reichte aus, um die zum Zwecke der Maut errichtete Datei für LKW-Kennzeichen den Ermittlern verfügbar zu machen. Stichwort: Zweckbindung von Dateien im Rahmen der Errichtungsanordnung.
4. Ausnahme: James Bond.
5. Hardy Funk: Die „braune Karte“ ist offline (17.07.2015). Auf www.br.de
6. Das „V“ steht für „Vertrauen“.
7. Um die Privatsphäre von Menschen zu schützen gibt es den Datenschutz. Um Menschenleben zu schützen gibt es in Extremfällen auch Kronzeugenregelungen.
8. So sagte der Journalist Ulrich Chaussy, der nicht gerade für sein Verständnis für die Geheimhaltung der Sicherheitsbehörden bekannt ist, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Paul Katzenberger: Der Bote wird erschlagen. SZ vom 12. Februar 2015.): „Wenn Sie als recherchierender Journalist das Glück haben, auf Informanten zu stoßen (…), dann müssen Sie das Vertrauen dieser Gewährsleute durch Vertraulichkeit erhalten. Schon allein, weil sich niemand mehr an Sie wenden würde, wenn Sie die Namen derjenigen bekannt gäben.“
9. Ein Priester, der einen beichtenden Mörder oder Kinderschänder „deckt“, hat im Gegensatz zu einem Beamten nichts zu befürchten….
10. Der Steuerzahler, der dafür aufkommen muss, sollte berücksichtigt werden.
11. Ausnahmen gibt es in jedem Beruf. In der Regel fallen sie nicht zuletzt wegen der Arbeit im Team und Vertretungsregelungen schnell auf. Verfassungsschützer sind keine Einzelkämpfer, hier muss ich James Bond-Fans enttäuschen.

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