Teil 6: Anmerkungen zur Kritik an der Extremismustheorie

Wir haben im letzten Teil gesehen, dass der Verfassungsschutz den Begriff Extremismus gebraucht, obwohl er im Gesetz gar nicht vorgesehen ist. Aus praktischen Gründen spricht vieles dafür. Durch die Nutzung des Begriffs Extremismus begibt sich der Verfassungsschutz jedoch in eine Zwangsehe mit der damit verbundenen wissenschaftlichen Diskussion. Die teilweise widersinnige Kritik mancher Verfassungsschutz-Gegner ergibt nur vor diesem Hintergrund einen gewissen Sinn. 

Kritiker gehen häufig von der falschen Annahme aus, der Verfassungsschutz richte sich nach einer ausgefeilten Extremismustheorie. Man könnte es mit Verweis auf den gesetzlichen Auftrag und die Distanz zu Extremismustheorien auf sich beruhen lassen. Genau das tut der Verfassungsschutz seit Jahren, bringt aber die Kritik nicht zum Schweigen. Aus zwei Gründen gehe ich kurz auf die Kritik ein: Erstens sind die Kritikpunkte ungerechtfertigt, zweitens sollte jeder Verfassungsschützer wissen, was die Extremismustheorien tatsächlich beinhalten, mithilfe derer seine Arbeit regelmäßig diskreditiert wird. 

Daher dürfen einige Anmerkungen zur Extremismustheorie in dieser Reihe nicht fehlen, obwohl die Diskussion eigentlich im akademischen Bereich geführt wird und beim Verfassungsschutz fehl am Platz ist. 

Extremismus und Individuum

Ausgangspunkt der meisten Extremismustheorien ist nicht der Staat, sondern das Individuum. So weit gehen sie konform mit dem gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes. Extremismustheorien sind vor dem Hintergrund insbesondere der NS-Diktatur entstanden.1)Siehe Teil 1 und 2

  • Die Lehren aus der Geschichte beziehen sich stets auf den Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür.

Individuelle Freiheit und Sicherheit werden am besten in einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie geschützt. Die zentrale Sorge gilt dem Schutz des Individuums. Insofern sind der Staat und die Verfassung nur mittelbar zu schützen. Anders ausgedrückt: Der Staat wird nicht um des Staates willen geschützt.

  • Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen. So lautete der Entwurf des vom Verfassungskonvent von Herrenchiemsee verabschiedeten Artikel 1.

Wenn die Bekämpfung der Normen und Regeln des demokratischen Verfassungsstaates als extremistisch gebrandmarkt wird, dann lediglich aus diesem Grund: Weil sie damit auf die Gewährleistung einer offenen Gesellschaft und auf den Garanten der individuellen Grundrechte abzielt. Dieser Grundgedanke hat Eingang gefunden in das Grundgesetz, als eine nicht als solche bezeichnete Abwehr des negativ definierten Extremismus.2)Abwehr der Bestrebungen, die Grundrechte zu bekämpfen statt Abwehr eines positiv definierten Extremismus. Im Gesetz schlägt sich, wenn überhaupt, die Extremismustheorie in ihrer oben skizzierten minimalistischen Variante nieder. Welche Kritikpunkte werden am häufigsten gegen den Verfassungsschutz vorgebracht?

Die vermeintliche Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus

Der häufigste Vorwurf besteht in der angeblichen Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus. Nicht einmal die Autoren des Werks, das hierfür als Buhmann-Quelle herhalten muss, haben jemals den Rechts- und den Linksextremismus gleichgesetzt. Sie stellen fest: 

  • Die Gemeinsamkeiten der Extremismen in Gegenüberstellung zum demokratischen Verfassungsstaat dürfen die fundamentalen Unterschiede nicht verdecken.3)Uwe Backes/Eckhard Jesse: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 1993, S. 42. 

Der Vorwurf hält sich trotzdem hartnäckig – meines Erachtens ziemlich oft wider besseres Wissen. Man kann das Ganze auch als ein klassisches Strohmann-Argument bezeichnen. Dem Verfassungsschutz wird eine Position unterstellt, die er nie vertreten hat, gegen die er sich aber zur Wehr setzen muss, womit ihm die Position zugeschrieben wird.4)https://blog.projekt-philosophie.de/liberalismus/wir-basteln-einen-strohmann/

Auch die sogenannte Hufeisentheorie (auf die in diesem Zusammenhang oft verwiesen wird), welche auf einen kleinen Absatz in der Dissertation des Extremismusforschers Uwe Backes zurückgeht und sich auf die Sitzordnung in der französischen Assemblée Nationale 1789 bezog, wird immer wieder aus dem Kontext gerissen und falsch interpretiert.5)Uwe Backes: Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie. Opladen, 1989. Darüber hinaus wurde auch sie fälschlicherweise dem Verfassungsschutz als Arbeitsgrundlage zugeschrieben. 

Die Fehlinterpretation der Hufeisentheorie startete damit eine Karriere als Strohmann-Argument gegen die Extremismustheorie. Was heißt das? Den Halbkreis der parlamentarischen Sitzordnung hatte Backes zu einem Hufeisen weitergebogen, um sinnbildlich darzustellen, dass sich an den Enden Rechts- und Linksextremisten in einigen Punkten wie etwa Freund-Feind-Schemata oder Ablehnung der Demokratie annähern. Keinesfalls wollte er beide Enden gleichsetzen. Ebensowenig wollte er damit eine allgemeingültige Extremismustheorie begründen, zumal lediglich die parlamentarisch vertretenen Extremismen dargestellt werden. Auch zahlreiche Richtigstellungen konnten der Fehlinterpretation keinen Abbruch tun.6)Überraschend ist das allerdings nicht, denn inzwischen ist die als Backfire-Effekt benannte kognitive Verzerrung vielfach belegt. Darüber hinaus kann man Richtigstellungen auch einfach ignorieren. 

Verharmlosung des Rechtsextremismus?

Besonders hartnäckig halten sich Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz, er wolle den Rechtsextremismus verharmlosen. Selbst auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung kann Christoph Butterwegge das einfach behaupten. Was ist dran? Der Vorwurf geht von der falschen Annahme der Gleichsetzung des „gefährlicheren“ Rechts- mit dem Linksextremismus aus. An dieser Stelle soll erneut auf die umfangreiche Literatur zu diesem Thema verwiesen werden.7)Siehe Teil 5. Es ist ermüdend aber offensichtlich notwendig, immer wieder darauf hinweisen zu müssen, dass Vergleiche keine Gleichsetzungen sind, sondern auch und gerade Unterschiede verdeutlichen sollen bzw. können. Analysen setzen vergleichende Betrachtungen voraus. 

Auch sagt die Bezeichnung Extremismus nichts über die Gefährlichkeit, die Bedrohung und die Intensität eines Phänomens. Man kann ja dem Begriff Straftat auch nicht „vorwerfen“, er setze Diebstahl mit Mord gleich.

Politische Instrumentalisierung?

Ein weiterer Standard-Vorwurf besteht darin, der Verfassungsschutz würde die Extremismustheorie zum Instrument der Politik umdeuten. Dieser Vorwurf basiert auf gleich zwei falsche Annahmen: 

  • Dem Verfassungsschutz wird, wie oben schon widerlegt, die Extremismustheorie zugesprochen, 
  • und zweitens wird der Extremismustheorie die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. Sie wird damit zum politischen Instrument degradiert. 

Damit werden Verfassungsschützer diskreditiert, aber auch Extremismusforscher als fragwürdige Wissenschaftler hingestellt. Interessanterweise bringen diesen Vorwurf oft andere Wissenschaftler vor, die damit eigene Theorien lancieren. Dabei geht es vermutlich meist um das Thema Deutungshoheit – insbesondere in Bezug auf den Rechtsextremismus. Unfaire Mittel bergen aber wie so oft auch hier erhebliche Schadensrisiken – und sei es nur in Bezug auf das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der Verfassungsschutzbehörden, das auf der Strecke zu bleiben droht. 

Weniger öffentlichkeitswirksam aber zunehmend hörbar ist dieselbe Kritik auch von sehr rechter Seite: Der Verfassungsschutz werde durch die „links-grüne“ Politik als ein Instrument zur Diskreditierung der „Patrioten“ genutzt etc. 

Es gibt außerdem ganz ähnliche Vorwürfe, wieder von anderer Seite, die allerdings nicht ganz so verbreitet sind. So haben in den letzten Jahren Kritiker des Verfassungsschutzes in der Diskussion um den Islamismus zahlreiche Fettnäpfchen aufgestellt. Islamisten werfen dem Verfassungsschutz vor, er nutze den Begriff des Islamismus, um die Muslime zu spalten. Islamfeinde wiederum erheben den Vorwurf, der Verfassungsschutz nutze den Begriff, um Muslime zu rehabilitieren und um die Gefahr, die vom „Islam“ (allgemein und pauschal) ausgehe, zu verharmlosen. Wenigstens heben sich die Vorwürfe hier gegenseitig auf. Oder um es in den Worten einer befreundeten Staatsanwältin auszudrücken: 

  • Solange alle gegen mich sind, mache ich es richtig.

Ist die Extremismustheorie rechtslastig?

Die Extremismustheorie stamme aus der „rechten Ecke“  – das ist ein weiterer Vorwurf „von links“. Ich habe mich schon häufig gefragt, woher dieser Reflex bei zahlreichen links orientierten Menschen kommt, zumal ich selbst aus einem linksliberalen Elternhaus stamme. Ich erinnere mich gut an die vorschnellen Reaktionen nach NSU, den Rücktritt aller Behördenchefs zu fordern … bis die SPD-Basis kleinlaut feststellte, dass die drei wichtigsten Sicherheitsbehörden – BfV, BKA und Bundespolizei – durch Sozialdemokraten geführt wurden. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass das Parteibuch oder die politische Gesinnung des Chefs einer rechtsstaatlichen Behörde keinen Einfluss auf den gesetzlichen Auftrag und auf das Funktionieren der Behörde haben darf und in der Regel auch nicht hat. 

In diesem Zusammenhang sollte man wissen, dass die Gründungsväter der Extremismustheorie fast alle „links“ waren. Neben den schon erwähnten Architekten des Verfassungsschutzes im zweiten Teil meine ich hier die Vordenker der wissenschaftlichen Theorie. Der Verfassungsschützer Armin Pfahl-Traughber setzte fünf von ihnen in einem wissenschaftlichen Artikel ein Denkmal, denn 

  • entgegen eines einseitigen und schiefen Bildes haben demokratische Sozialisten einen herausragenden Beitrag zur Begründung und Differenzierung der Extremismustheorie geleistet.8)Armin Pfahl-Traughber: Von Norberto Bobbio und Ernst Fraenkel über Thomas Meyer bis zu Karl Popper und Bertrand Russell. Fünf linke Beiträge zur Extremismustheorie. In: Armin Pfahl-Traughber: Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2015/17 (I). Brühl, 2016, S. 31-60.

Also: Die Vorwürfe sind zum einen wissenschaftlich haltlos, andererseits werden sie zu Unrecht (und häufig aus politischer Motivation heraus) auf den Verfassungsschutz übertragen. Dennoch muss man sich ihnen stellen: Letztendlich stören sich die Kritiker in den meisten Fällen an den Vergleichen verschiedener Phänomenbereiche miteinander. Doch was ist damit gemeint? Diese Frage soll – nun wieder auf der Ebene des Verfassungsschutzes – im nächsten Teil beantwortet werden.

Judith Faessler, 22. Februar 2021

 

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References   [ + ]

1. Siehe Teil 1 und 2
2. Abwehr der Bestrebungen, die Grundrechte zu bekämpfen statt Abwehr eines positiv definierten Extremismus.
3. Uwe Backes/Eckhard Jesse: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 1993, S. 42.
4. https://blog.projekt-philosophie.de/liberalismus/wir-basteln-einen-strohmann/
5. Uwe Backes: Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie. Opladen, 1989.
6. Überraschend ist das allerdings nicht, denn inzwischen ist die als Backfire-Effekt benannte kognitive Verzerrung vielfach belegt. Darüber hinaus kann man Richtigstellungen auch einfach ignorieren.
7. Siehe Teil 5.
8. Armin Pfahl-Traughber: Von Norberto Bobbio und Ernst Fraenkel über Thomas Meyer bis zu Karl Popper und Bertrand Russell. Fünf linke Beiträge zur Extremismustheorie. In: Armin Pfahl-Traughber: Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2015/17 (I). Brühl, 2016, S. 31-60.

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